Statistiken über Löschanfragen bei Google
Suchmaschinen in Europa müssen seit dem Urteil des EuGH im Mai 2104 Artikel von Einzelpersonen aus den Suchergebnissen entfernen, wenn diese es beantragen und es dem Ruf der Person schadet. Natürlich nur, wenn besagte Einträge nicht selbst verschuldet sind.