Apple vs. Samsung : Verkaufsverbot Galaxy Tab 10.1 in Deutschland per einstweiliger Verfügung bleibt bestehen
Wie die Tagesschau meldet bleibt das Verkaufsverbot in Deutschland bestehen. Heute ging die Verhandlung in der Sache Apple gegen Samsung in die zweite Runde. Doch das Gericht hat die Verteidigung von Samsung nicht anerkannt. So wollte Samsung mit der Aussage dass es bereits Jahre vor dem iPad, ähnlich designete Geräte in Filmen zu sehen gab den Geschmacksmusterschutz des Designs aushebeln.
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Hands On mit dem Samsung Galaxy Tab 10.1 auf der CTIA Wireless 2011 in Orlando
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Update: Die Verhandlung ist noch im Gange und ein Urteil steht noch aus!
Bereits in anderen Verhandlungen führt Samsung als Verteidigung ein, das die Idee für Geräte wie das iPad schon seit Jahrzehnten existiert. Eigentlich sollte daher ein Patent darauf gar nicht möglich sein.
Es wäre zumindest sehr ungerecht wenn man sich die Ideen oder Fiktionen anderer einfach patentieren lassen könnte. Es bleibt also weiterhin spannend, vorerst darf Samsung aber keine Galaxy Tab 10.1 an seine Händler in Deutschland verkaufen. Für die Niederlande sieht die Sache schon etwas positiver aus, so soll wohl das Design als Patentgeschützt nicht anerkannt worden sein, jedoch das Scrollen der Bildergalerie. Hierfür plant Samsung ersten Meldungen zu folge wohl einfach ein Update der entsprechenden App. Die Galerie des GTAB 10.1 wäre hiervon übrigens nicht betroffen, möglicherweise findet selbige ja
Verwendung.
Trotz des Verkaufsverbotes kann man beispielsweise das Samsung Galaxy Tab 10.1 bei Amazon von Drittanbietern kaufen, das Tablet ist sogar auf Lager. Wer also das derzeit dünnste Tablet der Welt in Deutschland kaufen möchte, sollte das tun bevor der Kauf wirklich gestoppt wird.
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