NewGadgets.de

Internet Kommentar Multimedia News Video

GeMA erleidet neue Schlappe gegen YouTube

03.07.2015

GeMA erleidet neue Schlappe gegen YouTube

In einer etwas arg simplifizierenden Art und Weise hat nun das Münchner Landgericht die Klage der Gema gegen YouTube abgelehnt, allerdings mit einer ganz neuen Begründung. Während es bisher um Verwertungs- und Urheberrechtsschutz ging, schaltete Google-Tochter YouTube nämlich noch einen Gang herunter und behauptete, die hochgeladenen Musikstücke „gehörten schließlich den Anwendern“.

Interessant an dem Urteil ist vor allen Dingen, dass das Gericht dieser vereinfachten Darstellung folgt, denn sicher hat auch YouTube irgendwo in seinen AGB stehen, dass hochgeladene Inhalte von dem Plattformanbieter vermarktet werden können. Nicht nur das, übernimmt YouTube ja auch noch die gesamte Vermarktung vorhandener Inhalte und profitiert auf diese Weise natürlich auch von den Tophits am meisten.

Dennoch ist es ja auch so, dass beispielsweise Kommentare auf Blogs auch nicht von den Blogbetreibern kommen, diese aber ebenfalls die Gesamtvermarktung übernehmen und auf diese Weise auch fremde Inhalte für sich vermarkten. Doch auch bei diesem Umstand sind sich längst nicht alle Gerichte einig, wie sich vor einigen Tagen gezeigt hat. In einem anderen Fall wurden dem Blogbetreiber entsprechende Kommentare zugerechnet, so dass dieser die Verantwortung dafür trage und ein Moderationszwang entstünde.

Doch in beiden Fällen ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Ähnlich, wie der Blogbetreiber kann auch die GeMA noch die nächsthöhere Stufe, die nächste Instanz anrufen, was sie auch tun werden. Eine Stellungnahme zu dem Urteil, dass YouTube ja „nur ein Hoster“ sei, war von der GeMA aber bisher nicht zu bekommen.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.