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Software-Recycling mal anders

09.07.2012

Software-Recycling mal anders

Die Frage wohin mit der ehemals teuer eingekauften Software kann in Zukunft anders beantwortet werden. Vormals war es nicht legal käuflich erworbene Software, sei es auf Datenträger oder als Download, gegen Bezahlung weiterzugeben.

Dies bezog sich sowohl auf Spiele wie auch auf die klassische Anwender-Software. Geklagt hatte am EuGH in Luxemburg (Aktenzeichen C-128/11) die Firma Oracle gegen UsedSoft (ein gewerblicher „Resteverwerter“) die nun im Rechtsstreit unterlag.

Interessant dürfte für den Gebrauchtsoftware-Käufer folgendes sein: das Gericht entschied ebenfalls, dass der Gebrauchtkäufer gegenüber dem Softwarevertrieb ein Anrecht auf die aktuellste Version der Software hat. Selbstverständlich erlischt bei Verkauf der Software das Nutzungsrecht des Verkäufers…

Ehemals hochpreisige Softwareprodukte oder das durchgespielte Game müssen nun nicht mehr in der Schublade darben…

Quelle: Handelsblatt

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