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iPhone und iPad Verbot in Deutschland

11.12.2011

iPhone und iPad Verbot in Deutschland

Der Hardwarehersteller Motorola Mobility hat am Freitag gegen Apple vor dem Mannheimer Landgericht gewonnen. Motorola hat Apple der Verletzung eines GPRS-Patent beschuldigt und bekam nun Recht. Durch dieses Urteil ist es Apple ab sofort untersagt das iPad (UMTS Version) oder iPhone weiterhin in den Verkehr zu bringen. Apple kündigte an, weitere rechtliche Schritte gegen Motorola einzuleiten. Das Weihnachtsgeschäft wird für Apple nicht geschädigt werden, da die Geräte bereits schon bei den Händlern liegen und diese von dem Urteil nicht betroffen sind. Das betroffene europäische Patent mit der Nummer 1010336 steht in der Regel unter FRAND (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory) und wird in der Regel zu fairen Bedingungen weitergeben. Da Motorola Mobility allerdings inzwischen zu Google gehört, war es nur eine Sache der Zeit, bis Google diese Patente gegen Apple verwendet.

Apple hat im Vorfeld bekundet, dieses Patente verletzt zu haben, war aber nicht bereit rückwirkende Lizenzen zu zahlen. Das Mannheimer Landgericht entschied, dass Motorola das Recht besitzt auch rückwirkend Lizenzen zu verlangen.

Apple hat versucht im Verfahren selbst mit Lizenzen der Hardwarehersteller zu Argumentieren. Dieser Versuch scheiterte aber, denn die genannten Lizenen galten nur für Komponenten bei Geräten im Niedrigpreissegment. Hierunter fiel das iPhone nicht. Außerdem wurden die Komponenten dieses Herstellers nur in der ersten Generation des iPhones verbaut.

Motorola Mobility hat nun die Chance, das Urteil vorerst vollstrecken zu lassen, obwohl Apple in Revision gehen möchte. Motorola Mobility müsste hierfür eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Millionen Euro hinterlegen. Mit dieser Sicherheitsleistung sollen eventuelle Schäden bei Apple abgedeckt werden. Diese können allerdings auch nur geltend gemacht werden, wenn Apple in zweiter Instanz gewinnt. Momentan sieht es hierfür bei Apple sehr schlecht aus.

Quelle: Heise

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