Vertriebsverbot von Samsung Galaxy S, S II und Ace
Die Richter des Gerichts in Den Haag entschieden heute in einem Verfahren Apple gegen Samsung. Die Richter verboten den Vertrieb der Samsung-Smartphones Galaxy S, S II und Ace für die Verletzung von Apple Patent Inc. EP 2.058.868 per einstweiliger Verfügung. Auch hier wieder das Thema.. Geschmacksmusterschutz.
Neben dem bekannten Geschmacksmusterschutz geht es mal wieder um die Methode der Entriegelung (hatten wir das nicht vor geraumer Zeit schon einmal?) auch die art des Scrollings und Browsens waren einer der vielen Gründe. Das Verkaufsverbot gilt zwar vorerst wohl nur für die Niederlande. Allerdings hat Samsung dort wohl seine Zentrale Vertriebsstätte… und kann daher von dort keine Geräte verkaufen.
Folgende Geräte sind betroffen:
- Galaxy S GT-19000;
– Galaxy Ace GT-S5830;
– Galaxy S II GT-19100;
Und die folgenden Tablet-Computer
– Galaxy Tab GT-P1000;
– Galaxy Tab 10.1v GT-P7100;
– Galaxy Tab 10.1 GT-P7510
Da fragt man sich wirklich wo das alles enden soll… schnell noch Samsung Geräte kaufen weil sie Mangelware werden?
Oder wird letztenendes doch mal ein anderer Hersteller als Apple den Sieg davontragen?
Eines ist sicher, je weniger Konkurrenz Apple hat, desto mehr Geräte können sie verkaufen und desto weniger Vielfalt haben die Kunden am Markt.
Wie findet Ihr das Urteil?
Update1:
Wie Winfuture berichtet ist alles nur halbb so wild. Laut Samsung soll ein Update der Galerie App das Problem beheben und der Vertrieb kann problemlos weiter gehen.